AGBs
Impro Köln GmbH
Aachener Straße 65
50674 Köln
§ 1 ALLGEMEINES
1.) STUDIO A arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens STUDIO A bedarf es insoweit nicht.
2.) Termin- und Preisabsprachen im Rahmen des Mietprozesses sind ausschließlich mit der Geschäftsleitung oder einem beauftragten Teammitglied vom STUDIO A zu treffen. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens STUDIO A bzw. des AG auf Basis des in Schriftform erstellten Kostenvoranschlags, der Buchung über das Online-Buchungstool oder der zuvor fernmündlich übermittelten Kostenschätzung. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
3.) Die Preisliste von STUDIO A bzw. die dem Auftrag zugrundeliegende Kostenschätzung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Bestätung per E-Mail ist ausreiuchend.
§ 2 INANSPRUCHNAHME DER RÄUME UND STUDIOS SOWIE DER EINRICHTUNG
1.) Generelle Vermietung
STUDIO A vermietet an den AG die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer.
2.) Nutzungsrecht
Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem AG zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
3.) Leistungsort und Mängelrüge
Leistungsort für alle von STUDIO A zu erbringenden Leistungen befinden sich in den Räumlichkeiten in Köln. Der AG hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der übernommenen Räume und Studios sowie von Mobiliar und Technik zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel nicht unmittelbar bei Beginn des Mietverhältnisses, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt.
4.) Ursprungszustand nach Beendigung der Vertragsdauer
Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume auf Rechnung des AG aufgeräumt, gereinigt, in den ursprünglichen Zustand versetzt. Dieses ist in der Regel als Kostenpunkt in der Kostenschätzung mit angegeben.
5.) Parken
Ein Anspruch auf Parkplätze besteht nicht. Zahlreiche öffentliche Parkplätze befinden sich in der Nähe.
6.) Equipment
Mit der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten erhält der AG die Möglichkeit, bestehendes Equipment zu nutzen. Von STUDIO A über Dritte zu beschaffende Gegenstände werden zu den Mietsätzen der jeweiligen Drittfirmen zuzüglich Verwaltungs- und Beschaffungskosten (Handling-Fee) in Rechnung gestellt. Der AG ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen. Die von STUDIO A angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert werden. Dem AG ist es freigestellt eigenes Equipment mitzubringen und auf eigene Gefahr einzusetzen. Hierbei ist vom AG sicherzustellen, dass die Stromanschlüsse von STUDIO A nicht beschädigt werden.
§ 3 INANSPRUCHNAHME VON ARBEITSKRÄFTEN
1.) Theken- & Servicepersonal
Der AG hat auf Anfrage die Möglichkeit, Theken- & Servicepersonal für die Dauer der
Produktionsvorbereitung und der eigentlichen Produktion mit anzumieten. Das Theken- & Servicepersonal wird als „helfende Hand“ eingesetzt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit STUDIO A. Ohne Zustimmung von STUDIO A dürfen das Theken- & Servicepersonal vom AG nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen bedürfen auch hier ausdrücklicher Vereinbarung. Studiorelevanten Anweisungen (durch die Geschäftsführung von STUDIO A oder den Assistenten) ist Folge zu leisten.
2.) Entlohnung Mitarbeiter STUDIO A
Aus Gründen der betrieblichen Ordnung ist dem AG nicht gestattet, seinerseits oder durch dritte Personen den Assistenten oder Angestellten von STUDIO unmittelbar oder mittelbar Entlohnungen oder Vergünstigungen, in welcher Form auch immer, zu gewähren oder über Arbeitsbedingungen zu verhandeln.
§ 4 INANSPRUCHNAHME SONSTIGER LEISTUNGEN
1.) Heizung
Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung trifft STUDIO A. Besteht der AG außerhalb seiner Produktionszeit oder in Sonderfällen auf stärkere Beheizung, werden die zusätzlichen Kosten gesondert berechnet.
2.) Internetnutzung/W-LAN
Auf dem Betriebsgelände von STUDIO A besteht ein WLAN-Zugang. STUDIO A gestattet dem AG als Gefälligkeit, jederzeit widerruflich und unentgeltlich, dieses WLAN als Zugang zum Internet zu nutzen. Ein Recht auf Ausfallsicherheit besteht nicht. Die Funktionsfähigkeit des WLAN kann nicht gewährleistet werden, da der Zugang auch von äußeren Faktoren abhängig ist. STUDIO A ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des AG ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs. Der Mitnutzer wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch STUDIO A, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des AG. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf des Endgerät gelangt. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der
Mitnutzer selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht
einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der AG stellt STUDIO A von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den AG und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der AG oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er STUDIO A auf diesen Umstand hin.
§ 5 HAFTUNG DES AG’S UND VERSICHERUNG
1.) Zufälliger Untergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Übergabe an den AG auf ihn über.
2.) Schadlosigkeit der Mietsache und Gegenstände
Der AG haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und der übergebenen Gegenstände bei Rückgabe. Er haftet für alle Sach- oder Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studiobenutzung durch ihn stehen.
3.) Unfallverhütung und Rauchverbot
Der AG ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Des Weiteren ist der AG für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in allen Räumlichkeiten der STUDIO Studios verantwortlich.
4.) Anzeigen von Schäden
Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des AG, sofern dieser den Schaden verursacht hat. Der AG hat von allen, während der Mietzeit auftretenden Schäden, STUDIO A unverzüglich schriftlich Anzeige zu geben.
5.) Verlust von Gegenständen
Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von STUDIO A entweder vom AG auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem AG zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
6.) Versicherung
Der AG ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag STUDIO A gegenüber einzustehen hat, ausreichend zu versichern. Insbesondere das Haftungsrisiko gegenüber aller mitwirkenden Personen. STUDIO A ist der Abschluss entsprechender Versicherungen auf jederzeitiges Verlangen nachzuweisen.
7). Rücksendung von Waren/Gegenständen
Bei einer Rücksendung von Waren/Gegenständen nach einer Veranstaltung trägt der AG die Transport oder Versandgefahr auch dann, wenn Transport oder Versand durch STUDIO A durchgeführt werden.
§ 6 HAFTUNG STUDIO A
1.) Ausfall oder Störung der Mietsache
STUDIO A übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem AG oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art entstehen. Für diesen Fall hat der AG weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrage.
2.) Verlust von Gegenständen
STUDIO A übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gegenständen des AG, die sich in den Räumlichkeiten von STUDIO A befinden. Die Aufsichtspflicht gegenüber diesen Gegenständen liegt allein beim AG.
§ 7 RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1.) Buchung und Stornierung
Nach der schriftlichen, formlosen Zustimmung zum Angebot gelten die Räumlichkeiten als gebucht.
• Bei Rücktritt bis 30 Tage vor der Buchung fallen keine Kosten an.
• Bei Rücktritt bis 10 Tage vor der Buchung werden 50% der Raummiete + USt. in Rechnung gestellt.
• Bei Rücktritt bis 7 Tage vor der Buchung werden 75% der Raummiete + USt. in Rechnung gestellt.
• Bei kurzfristigeren Rücktritten wird die volle Raummiete + USt. berechnet.
• Zahlungsziel beträgt nach Rechnungseingang 14 Tage.
2.) Rechnungsanerkennung
Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.
3.) Zahlungen
Alle Zahlungen sind abzugsfrei sofort ab Rechnungsdatum auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen.
4.) Zahlungsverzug
Werden Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum geleistet, so hat der AG den geschuldeten Betrag mit 9% p.a. über dem jeweiligen Landeszentralbank-Diskontsatz zu verzinsen, zuzüglich einer 1/4%-igen Überziehungsprovision pro angefallenen Monat vom Fälligkeitstag ab. Weitergehende Rechte, die STUDIO A wegen Verzugs zustehen, bleiben unberührt. Das Recht der Aufrechnung und Zurückbehaltung seitens des AG wird ausdrücklich ausgeschlossen. STUDIO A behält sich vor bei ausbleibenden Zahlungen ein gängiges Mahnverfahren einzuleiten.
§ 8 BEENDIGUNG DES VERTRAGES
1.) Auflösung Vertragsverhältnis
STUDIO A ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtung, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AG seine Zahlungen einstellt oder gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs oder Konkursverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Die gleichen Rechte stehen STUDIO A zu, wenn der AG die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, dass dies mit den Interessen von STUDIO A nicht mehr zu vereinbaren ist. In den beiden letztgenannten Fällen bedarf es einer Abmahnung seitens STUDIO A mit angemessener Frist.
2.) Stornobedingungen
Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, werden folgende Stornogebühren erhoben:
30 Tage vor der Produktion 30 %
7 Tage vor der Produktion 50 %
Bei späterem Rücktritt hat der AG den vollen voraussichtlichen Tagesaufwand zu zahlen. In beiden Fällen wird sich STUDIO A bemühen einen anderen Mieter für die Ausfallzeit zu finden. Bereits beauftragte Fremdleistungen, wie z.B. Catering werden mit bis zu 100% berechnet.
§ 9 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
1.) Recht der Bundesrepublik Deutschland
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen STUDIO A und des AG findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2.) Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Soweit der AG nicht Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit das Amtsgericht Köln vereinbart.
3.) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die der beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt.
Köln, 19.03.2024